Prof.in Dr.in Stefanie Engler
Prorektorin für Lehre; Wissenschaft Soziale Arbeit · I Soziale Arbeit
Das vom Land Berlin in Auftrag gegebene gerontologische Gutachten zielt auf eine Analyse und Beschreibung von Einzelleistungen nach § 71 SGB XII aus gerontologischer Sicht – als ein Element für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung eines Berliner Altenhilfestrukturgesetzes.
Gutachter*innen im Team
Prof.in Dr.in Stefanie Engler (Evangelische Hochschule Freiburg), Prof. Christian Bleck (Hochschule
Düsseldorf), Prof.in Dr.in Cornelia Kricheldorff (Katholische Hochschule Freiburg, em.)
Förderung
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin
Prorektorin für Lehre; Wissenschaft Soziale Arbeit · I Soziale Arbeit
Ausgangslage
Altenhilfe ist bundesgesetzlich im § 71 SGB XII verankert und als eine Aufgabe im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge einzuordnen, die durch die Kommunen zu gewährleisten ist, wenngleich hierfür ein breiter Ermessensspielraum besteht. Gemäß § 71 SGB XII soll Altenhilfe dazu beitragen, Schwierigkeiten, die in der Lebensphase Alter entstehen können, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. Allerdings geben die in § 71 SGB XII aufgeführten Ziele und Leistungen keine eindeutige rechtliche Orientierung für die vielfältigen Aufgaben Sozialer Altenhilfe in den Kommunen.
Wenn die Kommunen jedoch dafür zu sorgen haben, wie in einem aktuellen Rechtsgutachten betont wird, „dass die Vorkehrungen und Einrichtungen gegeben sind, die nötig sind, damit die altenhilferechtlichen Leistungen jedenfalls auf einem Mindeststandard wirksam erbracht werden können“ (Hellermann, 2022, S. 19), stehen sie letztlich vor der Frage, welche Leistungen vorzuhalten, sinnvoll und notwendig sind.
So lange der § 71 SGB XII bundesgesetzlich nicht reformiert wird, können nur landesgesetzliche Regelungen die Leistungen der Altenhilfe für die Kommunen gegenständlicher fassen.
Vor diesem Hintergrund zielt das vom Land Berlin in Auftrag gegebene gerontologische Gutachten auf eine Analyse und Beschreibung von Einzelleistungen nach § 71 SGB XII aus gerontologischer Sicht – als ein Element für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung eines Berliner Altenhilfestrukturgesetzes.
Methodisches Vorgehen
Für das gerontologische Gutachten werden Literaturanalysen, Expert*inneninterviews, Dokumentenanalysen und sekundärstatistische Analysen durchgeführt, um u. a. Kriterien und Parameter zur Entwicklung von Einzelleistungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, Vorschläge für Personengruppen mit entsprechenden Bedarfen und Hochrechnungen zur ungefähren Anzahl von Menschen mit potentiellem Anspruch auf diesbezügliche Leistungen für die zwölf Berliner Bezirke zu erarbeiten.